Was es kostet

Mit welchen Kosten zu rechnen ist und wie sie erstattet werden

Die Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese übernimmt also in medizinisch begründeten Fällen die Kosten einer ambulanten oder stationären Therapie. Das sog. Psychotherapeutengesetz legt fest, dass Patienten einen direkten Zugang zu allen zugelassenen Psychotherapeuten haben. Sie können mit Ihrem Kind also direkt die Sprechstunde eines Psychotherapeuten aufsuchen und benötigten dafür keine Überweisung. Es reicht, dass Sie Ihre Krankenversicherungskarte vorlegen.

Anders sieht es bei privat Krankenversicherten aus: Ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle erstattet werden, lässt sich generell leider nicht sagen. Je nach Krankenkasse und Vertrag übernehmen Privatkassen die Kosten vollständig (analog zur gesetzlichen Krankenversicherung), teilweise, also mit begrenztem Stundenkontingent und/oder anteiligem Stundenhonorar, oder - in sehr seltenen Fällen - auch gar nicht.

Wenn Ihr Kind privat krankenversichert ist, erfragen Sie bitte unbedingt bereits vor dem Erstgespräch in meiner Praxis bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle, welche verhaltenstherapeutischen Leistungen im Rahmen Ihrer speziellen Versicherung erstattet werden und welche Informationen Ihre Kasse vor Therapiebeginn benötigt.

Beihilfe

Beamte, Soldaten und Berufsrichter sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung freigestellt und in einem eigenständigen Krankenversicherungssystem, der Beihilfe, versichert. Anspruch auf Leistungen der Beihilfe haben auch die Familienmitglieder bzw. berücksichtigungsfähigen Angehörigen der Versicherten. Die Beihilfe erfolgt anteilig in einer Größenordnung von 50 bis 80% der Krankheitskosten. Für die Beihilfe gibt es ein gesondertes Antrags- und Genehmigungsverfahren.
So sind ambulante psychotherapeutische Sitzungen im Rahmen der Beihilfe erstattungsfähig, wenn vor Beginn der Behandlung die Beihilfefähigkeit durch einen Gutachter bestätigt und von der Beihilfestelle auch anerkannt wurde. Im Bereich der Verhaltenstherapie sieht die Beihilfe Höchstgrenzen von 5 Einzelsitzungen in der Probatorik, dann 45 Einzelsitzungen in der Therapie vor, die ggf. um 15 weitere aufgestockt werden, wenn der Behandlungserfolg noch nicht vollständig erzielt werden konnte. In Einzelfällen sind dann noch einmal weitere 20 Einzelstunden möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet z.B. hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2720100122084631587


Gesetzliche Krankenkassen

Seit dem 1.6.2024 behandele ich im Wege eines sog. hälftigen Versorgungsauftrags auch gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche. Eine hilfreiche erste Orientierung, unter welchen Umständen eine Psychotherapie angeraten ist und was es rund um die Therapie zu wissen und zu berücksichtigen gibt, liefert diese Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: 116117.de - Psychotherapie


Selbstzahler


Wenn die Therapiekosten nicht über eine Versicherung abgerechnet werden können oder sollen, haben Sie selbstverständlich auch jederzeit die Möglichkeit, als sog. Selbstzahler die Kosten zu tragen.

Honorarsätze bei privat Krankenversicherten

In allen Fällen der Privatabrechnung richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP), die wiederum an die Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angelehnt ist. Insbesondere berücksichtige ich die Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen gemäß der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern mit Geltung vom 1. Juli 2024.

Die Berechnung des Honorars erfolgt wie im Rhein-Erft-Kreis und in Köln allgemein üblich zum 2,8-fachen Satz. Da viele Kostenträger nur den 2,3-fachen Satz erstatten, kann dies möglicherweise einen Eigenanteil für Sie bedeuten.

Zu Ihrer Orientierung hier einige ausgewählte Gebührenpositionen, die im Laufe einer Verhaltenstherapie üblicherweise Anwendung finden:


GOP Nr. Leistung 2,8-facher Satz mögl. Eigenanteil
870 Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer: 50 Min. 122,42€ 21,87€
860 Erhebung einer biografischen Anamnese unter verhaltensanalytischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung 150,14€ 26,80€
857 Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z.B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raßen-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt 18,93€ 2,03€
856 Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests (Staffeltests oder HAWIE(K), IST/Amthauer, Bühler-Hetzer, Binet-Simon, Kramer) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt 58,91€ 6,31€
855 Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt 117,00€ 11,79€
835 Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese 10,44€ 1,86€
808 Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie 65,27€ 11,65€
80 Schriftliche gutachtliche Äußerung 48,97€ 8,75€
75 Ausführlicher schriftlicher Krankheits- oder Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem/den Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie) 21,22€ 3,79€
34 Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung 48,97€ 8,75€
15 Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung 48,97€ 8,75€
3 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher 24,47€ 4,36€
1 Beratung – auch mittels Fernsprecher 13,05€ 2,33€
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